Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. April 2014, 08:15 Uhr
Wir erfahren das ein Newcomer (im Erst- oder auch einem Folgeeinsatz) gekündigt hat. Was ist zu tun:
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Vorneweg ist zu bemerken, das eine Kündigung von Arbeitnehmern im deutschen Arbeitsrecht sehr strengen Formvorschriften unterliegt und auch in Folge mit Annahme und Dokumentation der Kündigung sorgfältig zu verfahren ist. Unabhängig davon ob eine Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich ausgeführt worden ist, muss die Kündigung immer schriftlich und eigenhändig vom Arbeitnehmer selbst unterschrieben sein.
Wird von einer richtig verfassten Kündigung ein Scan oder ein Fax übermittelt, wird dadurch die Kündigung ungültig, da uns dann kein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift vorliegt. Auf welchen Medium die Kündigung geschrieben wird ist rechtlich relativ unerheblich. Ein "Käszettel" ist also rechtlich in Ordnung sofern die Formvorschriften erfüllt werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, das die Kündigung immer mit einem Stempel für den Posteingang versehen ist.
Folgende Punkte sind erforderlich:
- Name des Mitarbeiters
- Adresse des Mitarbeiters
- Name des Unternehmens (Wesser GmbH)
- Adresse des Unternehmens (Königstraße 30, 70173 Stuttgart)
- Datum wann das Kündigungsschreiben verfasst wurde
- Die eigentliche Kündigung. Hier reicht es prinzipiell aus, den Zeitpunkt zu benennen, an dem die Kündigung wirksam wird. Man kann die Kündigung begründen, muss man aber nicht.
- Die handschriftliche Unterschrift. Diese ist sehr wichtig, da die Kündigung ansonsten nicht wirksam ist.
Quelle: ###
Musterkündigung
Wir bekommen nicht immer ordentliche schriftliche Kündigungen unserer Mitarbeiter. Daher kommt es auch immer wieder vor, dass Kündigung von uns verschickt werden. Diese müssen eigenhändig und dürfen auch nur von den Geschäftsführern unterschrieben sein. Sie werden per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Kündigung seitens der Geschäftsleitung
Kündigung vor einem geplanten Einsatz
Vor der Anreise
Sollte ein Mitarbeiter absagen, der einen Vertrag über 5 Wochen oder länger von uns bereits unterschrieben bekommen hat, benötigen wir natürlich eine ordentlich schriftliche Kündigung.