Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir bekommen nicht immer ordentliche schriftliche Kündigungen unserer Mitarbeiter. Daher kommt es auch immer wieder vor, dass Kündigung von uns verschickt werden. Diese müssen eigenhändig und dürfen auch nur von den Geschäftsführern unterschrieben sein. Sie werden per Einschreiben mit Rückschein verschickt. | Wir bekommen nicht immer ordentliche schriftliche Kündigungen unserer Mitarbeiter. Daher kommt es auch immer wieder vor, dass Kündigung von uns verschickt werden. Diese müssen eigenhändig und dürfen auch nur von den Geschäftsführern unterschrieben sein. Sie werden per Einschreiben mit Rückschein verschickt. | ||
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| + | Das Wichtigste bei den Kündigung ist sicher zu stellen, dass wir auf alle Fälle schriftliche Kündigungen haben von Mitarbeitern, die Verträge von fünf Wochen oder länger haben. Sollten wir erfahren, dass ein Mitarbeiter nach Hause geschickt wurde oder von selbst den Job abgebrochen hat am besten den TC kontaktieren und nachfragen, ob eine schriftliche Kündigung vorliegt. Wenn ja dann soll der TC diese so schnell wie möglich nach Stuttgart senden. Sollte keine schriftliche Kündigung vorliegen, dann kontaktiert man den Mitarbeiter und fragt nach ob er uns noch eine sendet. Sollte er dies nicht tun oder verweigern wird die Kündigung von uns geschrieben und per Einschreiben und Rückschein verschickt. | ||
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| + | Wenn wir eine schriftliche Kündigung seitens des Mitarbeiters aus dem Team bekommen, ist es wichtig das Schreiben zu prüfen und mit dem Posteingangsstempel zu versehen. Beim Posteingangsstempel sollte das Eingangsdatum sinnvoll gesetzt werden. Z.B. Sollte das Kündigungsschreiben am 22.03.2014 geschrieben worden sein, wird der Posteingangsstempel am 24.03.2014 gesetzt. Also in der Regel rechnen wir zwei Tage Postweg. | ||
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Aktuelle Version vom 8. April 2014, 11:29 Uhr
Wir erfahren das ein Newcomer (im Erst- oder auch einem Folgeeinsatz) gekündigt hat. Was ist zu tun:
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Vorneweg ist zu bemerken, das eine Kündigung von Arbeitnehmern im deutschen Arbeitsrecht sehr strengen Formvorschriften unterliegt und auch in Folge mit Annahme und Dokumentation der Kündigung sorgfältig zu verfahren ist. Unabhängig davon ob eine Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich ausgeführt worden ist, muss die Kündigung immer schriftlich und eigenhändig vom Arbeitnehmer selbst unterschrieben sein.
Wird von einer richtig verfassten Kündigung ein Scan oder ein Fax übermittelt, wird dadurch die Kündigung ungültig, da uns dann kein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift vorliegt. Auf welchen Medium die Kündigung geschrieben wird ist rechtlich relativ unerheblich. Ein "Käszettel" ist also rechtlich in Ordnung sofern die Formvorschriften erfüllt werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, das die Kündigung immer mit einem Stempel für den Posteingang versehen ist.
Folgende Punkte sind erforderlich:
- Name des Mitarbeiters
- Adresse des Mitarbeiters
- Name des Unternehmens (Wesser GmbH)
- Adresse des Unternehmens (Königstraße 30, 70173 Stuttgart)
- Datum wann das Kündigungsschreiben verfasst wurde
- Die eigentliche Kündigung. Hier reicht es prinzipiell aus, den Zeitpunkt zu benennen, an dem die Kündigung wirksam wird. Man kann die Kündigung begründen, muss man aber nicht.
- Die handschriftliche Unterschrift. Diese ist sehr wichtig, da die Kündigung ansonsten nicht wirksam ist.
Quelle: ###
Kündigung seitens der Geschäftsleitung
Wir bekommen nicht immer ordentliche schriftliche Kündigungen unserer Mitarbeiter. Daher kommt es auch immer wieder vor, dass Kündigung von uns verschickt werden. Diese müssen eigenhändig und dürfen auch nur von den Geschäftsführern unterschrieben sein. Sie werden per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
vor dem geplanten Arbeitseinsatz
während/nach dem Arbeitseinsatz
Kündigung seitens der Mitarbeiter
Sollte ein Mitarbeiter absagen, der einen Vertrag über 5 Wochen oder länger von uns bereits unterschrieben bekommen hat, benötigen wir natürlich eine ordentlich schriftliche Kündigung.
Kündigungsschreiben für einen in der Zukunft liegendem Arbeitseinsatz
Mitarbeiter die bereits beim Arbeitseinsatz sind:
zum Ablauf des Tages
zum Ende der Arbeitswoche
Bearbeitung der eingehenden Kündigungen
Das Wichtigste bei den Kündigung ist sicher zu stellen, dass wir auf alle Fälle schriftliche Kündigungen haben von Mitarbeitern, die Verträge von fünf Wochen oder länger haben. Sollten wir erfahren, dass ein Mitarbeiter nach Hause geschickt wurde oder von selbst den Job abgebrochen hat am besten den TC kontaktieren und nachfragen, ob eine schriftliche Kündigung vorliegt. Wenn ja dann soll der TC diese so schnell wie möglich nach Stuttgart senden. Sollte keine schriftliche Kündigung vorliegen, dann kontaktiert man den Mitarbeiter und fragt nach ob er uns noch eine sendet. Sollte er dies nicht tun oder verweigern wird die Kündigung von uns geschrieben und per Einschreiben und Rückschein verschickt.
Wenn wir eine schriftliche Kündigung seitens des Mitarbeiters aus dem Team bekommen, ist es wichtig das Schreiben zu prüfen und mit dem Posteingangsstempel zu versehen. Beim Posteingangsstempel sollte das Eingangsdatum sinnvoll gesetzt werden. Z.B. Sollte das Kündigungsschreiben am 22.03.2014 geschrieben worden sein, wird der Posteingangsstempel am 24.03.2014 gesetzt. Also in der Regel rechnen wir zwei Tage Postweg.
Danach wird der Posteingang der Kündigung in der Anreiseliste festgehalten.
Bei Kündigungen, die wir verschicken, wird das Datum eingetragen, dass auf dem Rückschein als Entgegengenommen aufgeführt ist.
Das Kündigungsschreiben und auch der evtl. Rückschein werden dann eingescannt und beim Mitarbeiter unter Scan-MAN zum jeweiligen Vertrag abgelegt. Das Original Kündigungsschreiben und den Rückschein geben wir weiter an den Herrn Binder vom Rechnungswesen. Auch hier wird ein Übergabeprotokoll erstellt.


