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== Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? == | == Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? == | ||
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| + | Grundsätzlich gilt, dass ordentlich Studierende, Schüler und Schulabgänger mit Studienabsichten bzw. in der Orientierungsphase kurzfristig beschäftigt werden dürfen. Die entsprechenden Nachweise sind zu erbringen. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, dies macht in der Regel der Arbeitgeber. | ||
== Welche Vorteile habe ich damit? == | == Welche Vorteile habe ich damit? == | ||
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| + | Vom Bruttoentgelt werden keine Sozialversicherungsbeträge einbehalten. Diese betragen rund 20% des Bruttoentgeltes. Man kann trotzdem in der Familienmitversicherung der Krankenkasse oder in der studentischen Mitversicherung bleiben. | ||
== Wo finde ich weitere Informationen dazu? == | == Wo finde ich weitere Informationen dazu? == | ||
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| + | z.B. auf der Seite der Minijob-Zentrale: [http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html www.minijob-zentrale.de] | ||
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| + | Bei der IHK Stuttgart: [http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Arbeitsrecht/971058/Geringfuegige_Beschaeftigungen.html#11 www.stuttgart.ihk24.de] | ||
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| + | Wenn du Fragen hast, dann rufe auch einfach uns an: | ||
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| + | Wesser GmbH | ||
| + | kostenfrei: 0800 747 0800 | ||
Aktuelle Version vom 10. April 2014, 07:24 Uhr
Job bei Wesser als kurzfristige Beschäftigung
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine Beschäftigung, die innerhalb eines Kalenderjahres (vertraglich im Vorhinein) auf längstens auf 2 Monate, 60 Kalendertage oder 50 Arbeitstage begrenzt ist und damit verbunden sozialversicherungsfrei ist.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich gilt, dass ordentlich Studierende, Schüler und Schulabgänger mit Studienabsichten bzw. in der Orientierungsphase kurzfristig beschäftigt werden dürfen. Die entsprechenden Nachweise sind zu erbringen. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, dies macht in der Regel der Arbeitgeber.
Welche Vorteile habe ich damit?
Vom Bruttoentgelt werden keine Sozialversicherungsbeträge einbehalten. Diese betragen rund 20% des Bruttoentgeltes. Man kann trotzdem in der Familienmitversicherung der Krankenkasse oder in der studentischen Mitversicherung bleiben.
Wo finde ich weitere Informationen dazu?
z.B. auf der Seite der Minijob-Zentrale: www.minijob-zentrale.de
Bei der IHK Stuttgart: www.stuttgart.ihk24.de
Wenn du Fragen hast, dann rufe auch einfach uns an:
Wesser GmbH kostenfrei: 0800 747 0800