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| + | 1 x Sozialversicherungsstatus (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbesuchsbescheinigung, Abi-Zeugnis etc. oder Ähnliches) | ||
| + | beim Sozialversicherungsstatus muss man immer schauen, was auf dem Personalbogen angegeben wurde, was der Mitarbeiter als Nachweis zu erbringen hat. | ||
Version vom 10. April 2014, 07:43 Uhr
Vertragseingang
Checken auf Vollständigkeit: bei kurzfristiger Beschäftigung
2 x unterschriebener Vertrag 1 x unterschriebener Personalbogen (zweiseitig) 1 x Kopie des Personalausweises oder Reisepass 1 x unterschriebener Verhaltenskodex 1 x Foto (entweder als Bild oder Digital geschickt per .jpg oder .bmp) 1 x Sozialversicherungsstatus (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbesuchsbescheinigung, Abi-Zeugnis etc. oder Ähnliches)
beim Sozialversicherungsstatus muss man immer schauen, was auf dem Personalbogen angegeben wurde, was der Mitarbeiter als Nachweis zu erbringen hat.