Verträge für Newcomer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. März 2020, 15:30 Uhr
Angesichts der Corona-Krise stellt sich die Frage, ob es andere Arten von Arbeitsverträgen - wie wir sie bisher ausgestellt haben - gibt.
Da wir momentan keine Arbeitsverträge mit exaktem Arbeitszeitraum ausstellen können, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten, die wir uns hier mal genauer anschauen:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarungen beinhalten grundsätzliche Bedingungen der noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz, befristeten Arbeitsverträge. Es handelt sich demnach um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Jobber, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet einen Pool an Mitarbeitern aufzubauen, welchen er im Bedarfsfall kontaktieren bzw. ein Angebot unterbreiten kann.
Sprich: Rahmenvereinbarungen stellen für uns eine Möglichkeit dar, unseren Bewerbern einen Einsatz verbindlich zuzusichern, ohne dabei einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag einzugehen. Rahmenvereinbarungen beziehen sich in den meisten Fällen auf ein Kalenderjahr, d.h. wir müssen keinen festen Arbeitszeitraum mit den Bewerbern festlegen und können sie flexibel nach Absprache einsetzen.
-> Da Rahmenvereinbarungen aber keinen Arbeitsvertrag ersetzen und wie gesagt nicht verbindlich sind, bringen sie uns nicht wirklich weiter.
Rahmenarbeitsvertrag
Der Rahmenarbeitsvertrag ist im Grunde ein üblicher Arbeitsvertrag wie wir ihn bisher für unsere kurzfristig Beschäftigten Newcomer ausgestellt haben, mit dem Unterschied, dass KEIN genauer Arbeitszeitraum festgelegt werden muss. Der Vertrag legt fest, dass man über den Zeitraum eines Kalenderjahres für höchstens 70 Arbeitstage oder längstens 3 Monate am Stück als kurzfristig Beschäftigter arbeiten darf.
Unsere Newcomer (KFB) wären dann dazu berechtigt nach Absprache mit uns nach Möglichkeit zu starten und den Einsatz flexibel zu verlängern ohne erneuten Vertragsabschluss innerhalb des Kalenderjahres.
Zur Veranschaulichung hier mal ein Beispiel wie so ein Rahmenarbeitsvertrag aussehen kann: https://www.personalwerk.de/hr-wissen/hr-tipps/arbeitsvertrag-muster-rahmenarbeitsvertrag/
Aufpassen: Die Möglichkeiten bestehen nur für Bewerber, die berechtigt sind sozialversicherungsfrei und damit als kurzfristig Beschäftigte zu arbeiten - Nur KFB, nicht SVP!