Verträge für Newcomer: Unterschied zwischen den Versionen
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Rahmenvereinbarungen beinhalten grundsätzliche Bedingungen der noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz, befristeten Arbeitsverträge. Es handelt sich demnach um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Jobber, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet einen Pool an Mitarbeitern aufzubauen, welchen er im Bedarfsfall kontaktieren bzw. ein Angebot unterbreiten kann.<br> | Rahmenvereinbarungen beinhalten grundsätzliche Bedingungen der noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz, befristeten Arbeitsverträge. Es handelt sich demnach um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Jobber, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet einen Pool an Mitarbeitern aufzubauen, welchen er im Bedarfsfall kontaktieren bzw. ein Angebot unterbreiten kann.<br> | ||
| − | ''Sprich:'' Rahmenvereinbarungen | + | ''Sprich:'' Rahmenvereinbarungen sind wie ein Zwischenschritt vor dem eigentlichen Arbeitsvertrag, der unseren Bewerbern einen Einsatz verbindlich zuzusichert, ohne dabei einen rechtsgültigen Vertrag einzugehen. Rahmenvereinbarungen beziehen sich in den meisten Fällen auf ein Kalenderjahr, d.h. wir müssten keinen festen Arbeitszeitraum mit den Bewerbern festlegen und könnten sie flexibel nach Absprache einsetzen.<br> |
| − | '''->''' Da Rahmenvereinbarungen aber keinen Arbeitsvertrag ersetzen und | + | '''->''' Da Rahmenvereinbarungen aber keinen Arbeitsvertrag ersetzen und damit nicht verbindlich sind, sondern nur mehr Arbeit machen, bringen sie uns nicht wirklich weiter.<br><br> |
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| + | Der Rahmenarbeitsvertrag ist im Grunde ein üblicher Arbeitsvertrag, wie wir ihn bisher für unsere kurzfristig Beschäftigten Newcomer ausgestellt haben, mit dem Unterschied, dass KEIN genauer Arbeitszeitraum festgelegt werden muss. Der Vertrag legt fest, dass man über den Zeitraum eines Kalenderjahres für höchstens 70 Arbeitstage oder längstens 3 Monate am Stück als kurzfristig Beschäftigter arbeiten darf.<br> | ||
| + | Unsere Newcomer (KFB) wären dann dazu berechtigt nach Absprache mit uns nach Möglichkeit zu starten und den Einsatz flexibel zu verlängern ohne erneuten Vertragsabschluss innerhalb des Jahres.<br><br> | ||
| + | Zur Veranschaulichung hier mal ein Beispiel, wie so ein Rahmenarbeitsvertrag aussehen kann: https://www.personalwerk.de/hr-wissen/hr-tipps/arbeitsvertrag-muster-rahmenarbeitsvertrag/ <br><br> | ||
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| + | Unser Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte, wie er momentan noch aussieht. In der Umsetzung würde der Rahmenarbeitsvertrag für uns bedeuten, dass wir statt den exakten Daten als Zeitraum ein ganzes Jahr angeben. Idealerweise würde so ein Rahmenvertrag mit dem Beginn eines Kalenderjahres starten, beispielsweise mit dem 01.01.2020, weil so keine Vorarbeitszeiten von den 70 Tagen abgehen würden. <br><br> | ||
| + | '''Aufpassen:''' Die Möglichkeiten bestehen nur für Bewerber, die berechtigt sind sozialversicherungsfrei und damit als kurzfristig Beschäftigte zu arbeiten - Nur KFB, nicht SVP! | ||
Aktuelle Version vom 26. März 2020, 14:35 Uhr
Verträge für unsere Newcomer
Da wir momentan für unsere Newcomer in den kommenden Monaten keine Arbeitsverträge mit exaktem Arbeitszeitraum ausstellen können, habe ich hier mal zwei Möglichkeiten genauer angeschaut, die für uns hilfreich sein könnten:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarungen beinhalten grundsätzliche Bedingungen der noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz, befristeten Arbeitsverträge. Es handelt sich demnach um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Jobber, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet einen Pool an Mitarbeitern aufzubauen, welchen er im Bedarfsfall kontaktieren bzw. ein Angebot unterbreiten kann.
Sprich: Rahmenvereinbarungen sind wie ein Zwischenschritt vor dem eigentlichen Arbeitsvertrag, der unseren Bewerbern einen Einsatz verbindlich zuzusichert, ohne dabei einen rechtsgültigen Vertrag einzugehen. Rahmenvereinbarungen beziehen sich in den meisten Fällen auf ein Kalenderjahr, d.h. wir müssten keinen festen Arbeitszeitraum mit den Bewerbern festlegen und könnten sie flexibel nach Absprache einsetzen.
-> Da Rahmenvereinbarungen aber keinen Arbeitsvertrag ersetzen und damit nicht verbindlich sind, sondern nur mehr Arbeit machen, bringen sie uns nicht wirklich weiter.
Rahmenarbeitsvertrag:
Der Rahmenarbeitsvertrag ist im Grunde ein üblicher Arbeitsvertrag, wie wir ihn bisher für unsere kurzfristig Beschäftigten Newcomer ausgestellt haben, mit dem Unterschied, dass KEIN genauer Arbeitszeitraum festgelegt werden muss. Der Vertrag legt fest, dass man über den Zeitraum eines Kalenderjahres für höchstens 70 Arbeitstage oder längstens 3 Monate am Stück als kurzfristig Beschäftigter arbeiten darf.
Unsere Newcomer (KFB) wären dann dazu berechtigt nach Absprache mit uns nach Möglichkeit zu starten und den Einsatz flexibel zu verlängern ohne erneuten Vertragsabschluss innerhalb des Jahres.
Zur Veranschaulichung hier mal ein Beispiel, wie so ein Rahmenarbeitsvertrag aussehen kann: https://www.personalwerk.de/hr-wissen/hr-tipps/arbeitsvertrag-muster-rahmenarbeitsvertrag/
Unser Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte, wie er momentan noch aussieht. In der Umsetzung würde der Rahmenarbeitsvertrag für uns bedeuten, dass wir statt den exakten Daten als Zeitraum ein ganzes Jahr angeben. Idealerweise würde so ein Rahmenvertrag mit dem Beginn eines Kalenderjahres starten, beispielsweise mit dem 01.01.2020, weil so keine Vorarbeitszeiten von den 70 Tagen abgehen würden.
Aufpassen: Die Möglichkeiten bestehen nur für Bewerber, die berechtigt sind sozialversicherungsfrei und damit als kurzfristig Beschäftigte zu arbeiten - Nur KFB, nicht SVP!