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| − | # 1 x Sozialversicherungsstatus (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbesuchsbescheinigung, Abi-Zeugnis etc. oder Ähnliches)Beim Sozialversicherungsstatus muss man immer schauen, was auf dem Personalbogen angegeben wurde, was der Mitarbeiter als Nachweis zu erbringen hat. | + | # 1 x Sozialversicherungsstatus (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbesuchsbescheinigung, Abi-Zeugnis etc. oder Ähnliches) Beim Sozialversicherungsstatus muss man immer schauen, was auf dem Personalbogen angegeben wurde, was der Mitarbeiter als Nachweis zu erbringen hat. |
Version vom 10. April 2014, 07:45 Uhr
Vertragseingang
Checken auf Vollständigkeit: bei kurzfristiger Beschäftigung
- 2 x unterschriebener Vertrag
- 1 x unterschriebener Personalbogen (zweiseitig)
- 1 x Kopie des Personalausweises oder Reisepass
- 1 x unterschriebener Verhaltenskodex
- 1 x Foto (entweder als Bild oder Digital geschickt per .jpg oder .bmp)
- 1 x Sozialversicherungsstatus (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbesuchsbescheinigung, Abi-Zeugnis etc. oder Ähnliches) Beim Sozialversicherungsstatus muss man immer schauen, was auf dem Personalbogen angegeben wurde, was der Mitarbeiter als Nachweis zu erbringen hat.