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Version vom 10. April 2014, 11:20 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (→Vertragseingang bei "langfristigen Verträgen")
Vertragseingang bei "langfristigen Verträgen"
Checken auf Vollständigkeit: bei kurzfristiger Beschäftigung
- 2 x unterschriebener Vertrag
Vertrag - 1 x unterschriebener Personalbogen (zweiseitig)
Personalbogen - 1 x Kopie des Personalausweises oder Reisepass
- 1 x unterschriebener Verhaltenskodex
Verhaltenskodex - 1 x Foto (entweder als Bild oder Digital geschickt per Mail als .jpg oder .bmp)
- 1 x Sozialversicherungsstatus (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbesuchsbescheinigung, Abi-Zeugnis etc. oder Ähnliches) Beim Sozialversicherungsstatus muss man immer schauen, was auf dem Personalbogen angegeben wurde, was der Mitarbeiter als Nachweis zu erbringen hat.
Wenn alle Unterlagen wie oben beschrieben da sind ist das der Idealfall. Der Bewerber bekommt dann aus der Datenbank die Mail geschickt mit der Bestätigung, dass die Vertragsunterlagen eingegangen sind.
