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Job bei Wesser als kurzfristige Beschäftigung
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine Beschäftigung, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate, 60 Kalendertage oder 50 Arbeitstage im Voraus begrenzt ist und somit Versicherungsfrei. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer, dass keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Rentenversicherung) vom Bruttoentgelt abgezogen werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Dies ist nicht ganz einfach zu beschreiben, da es hier sehr viele verschiedene Fallgestaltungen gibt. Diese werden ganz klar von der Mini-Job-Zentrale vorgegeben. Grundsätzlich gilt aber, dass ordentlich Studierende (Nachweis durch Studienbescheinigung), Schüler (Nachweis durch Schulbesuchsbescheinigung) und Schulabgänger mit Studienabsichten bzw. weiterer Schulbesuche (Zeugnisse, Universitätsbewerbungen und Ähnliches) kurzfristig beschäftigt werden dürfen. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden!
Welche Vorteile habe ich damit?
Wie oben schon erwähnt, wird vom Bruttoentgelt keine Renten- und Krankenversicherungsbeiträge einbehalten. Diese Beiträge entsprechen in der Regel 20% der Abzüge, die ein normaler Arbeitnehmer abgezogen bekommt. Ein weiterer Vorteil ist es, dass man in der Familienmitversicherung der Krankenkasse drin bleiben kann und sich nicht alleine versichern muss.
Wo finde ich weitere Informationen dazu?
z.B. auf der Seite der Minijob-Zentrale unter: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
bei Haufe.de: http://www.haufe.de/personal/entgelt/kurzfristige-beschaeftigung-aushilfen-und-saisonarbeiter_78_182776.html