Fallstudien
Inhaltsverzeichnis
001 Doku bei Kündigung
Kai Michael Röben ist Student an der Hochschule Niederrhein und beabsichtigt im Zeitraum 4.2. bis 9.3. bei uns zu arbeiten. Am 8.2 kündigt er den Job, diese Kündigung trifft am 13.02 bei uns ein. Unsere Dokumentation ist immer wie hier zu sehen. Die Originale oder ausgedruckten Kopien im „realen“ Ordner in der Abrechnung/Buchhaltung. Und gespiegelt in einem „virtuellen“ Ordner alle Unterlagen nochmal.
Frage: Beurteilung, Dokumentation. Passt das alles?
Antwort:
Datei:001Vertrag.jpgDatei:001Angaben.jpgDatei:001Lohnsteuer.jpgDatei:001Kündigung.jpg
002 Identität Pinto Ribeiro
Isabela Cristina Pinto Ribeiro (ICPR) erbringt für ihren Nachweis der Identität einen brasilianischen Pass in Zusammenhang mit einer Daueraufenthaltskarte für Deutschland sowie einen Nationalpass der brasilianischen Botschaft in Berlin.
Frage: Akzeptieren wir das?
Antwort: Datei:002 Identität.pdf
003 Krankenversicherung bei EU-Bürgern
Eileen kommt aus Belgien. Hat dort ihren Wohnsitz und auch ihre Krankenversicherung. Ihre Krankenversicherung in Belgien arbeitet wohl zusammen mit der AOK in Deutschland.
Frage: Warum kann sie nicht bei Ihrer Krankenversicherung in Belgien bleiben?
Wie ist es generell bei EU-Mitbürgern?
Antwort:
005 Ausländische Schulen
Johannes Dachner (JD) ist Student – allerdings an einer privaten Christlichen Hochschule auf den Fidji-Inseln. Er hat zum momentanen Zeitpunkt nur ein Schreiben, das er für das Studium akzeptiert wurde aber keine aktuelle Studienbescheinigung. Er will aber später eine nachreichen.
Frage:
Kann JD aufgrund seiner Umstände als ZGB arbeiten?
Reicht sein Schreiben für die Sozialversicherungsprüfung aus?
Bis wann muss er die Unterlagen nachreichen?
Antwort:
006 Fern-Uni
Jutta-Claudia Rees studiert an der ILS (Fernstudium).
Frage: Gilt das als Studentenstatus.
Reicht das für die Sozialversicherungsprüfung aus.
Was ist mit der Fern-Uni Hagen bzw. alles was mit Fernstudium – Fernabi etc. zu tun hat.
Antwort:
007 Studienwechsel Ausland Innland
Franziska Jahnert (FJ) bringt uns eine Studienbescheinigung vom Ausland in dem Fall eine aus Holland die ein Jahr Gültigkeit hat – also nicht wie in Deutschland. Sie sagt uns gegenüber, dass sie in Deutschland weiter studieren möchte und bewirbt sich für das Wintersemester 2012/2013 und bekommt eine Ablehnung. Danach bewirbt sie sich für das Sommersemester 2013 und weiß jetzt noch nicht ob sie eine Zu- oder Absage bekommt.
Frage: Sind die Unterlagen inhaltlich in der Art und Weise als Nachweis geeignet. Vor allem Studienbestätigungen aus dem Ausland, was wir jetzt vermehrt haben? Semester sind im Ausland anders wie hier in Deutschland – was wenn einer kurz nach Beendigung der Anmeldefristen hier für die Unis zurückkommt aus dem Ausland, der kann ja dann erst mit dem nächsten Semester studieren und hat dann eine länger Übergangsphase.
Frage:
Wie oft darf man die Brücke benutzen mit Studium – dann Ablehnung – Bewerbung – Ablehnung etc.
Antwort: