Aufenthaltstitel
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Diese Seite erklärt die diversen Formen von Aufenthaltstiteln und ähnlichen Dokumenten von Nicht-EU Bürgern.
Eine Erwerbstätigkeit von Ausländern, welche nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammen, ist nur gestattet, wenn dies im Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt worden ist
"Erwerbstätigkeit gestattet" = jede selbständige und unselbständige Tätigkeit; "Beschäftigung gestattet" = jede unselbständige Tätigkeit
Ausländer, welche in ihrem Aufenthaltstitel keine Genehmigung zur Erwerbstätigkeit besitzen, können bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung stellen. Hierfür ist aber eine Beschäftigungszusage oder ein Arbeitsvertrag notwendig.
Deutscher Aufenthaltstitel:
